Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA mittels Arbeitshilfe des BMF gebilligt
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ des BMF ein geeignetes Hilfsmittel ist, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen (Az. 3 K 3137/19).
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Quelle Datev: Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA mittels Arbeitshilfe des BMF gebilligt
Befreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Das BMF hat das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und das Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ neu herausgegeben (Az. III C 3 – S-7133 / 19 / 10002 :004).
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Quelle Datev: Befreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Angepasstes BMF-Einführungsschreiben zur DSGVO
Das BMF hat die Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 veröffentlicht (Az. IV A 3 – S-0130 / 19 / 10017 :004).
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Quelle Datev: Angepasstes BMF-Einführungsschreiben zur DSGVO
Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Zum Referentenentwurf zur „Vierten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen beim BMF eingereicht werden.
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Quelle Datev: Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Kein Spielraum bei Werbungskosten
Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe lt. Bundesregierung keinen Ermessensspielraum vor (19/15288).
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Quelle Datev: Kein Spielraum bei Werbungskosten
Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden
Wegen einer BdSt-Musterklage, die beim BVerfG anhängig ist (Az. 2 BvL 6/14), gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk bzgl. des Abzugs des Solidaritätszuschlags. Daher sind individuelle Einsprüche gegen Steuerbescheide prinzipiell nicht mehr erforderlich. Darauf weist der BdSt hin.
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Quelle Datev: Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem EStG nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat das BVerfG auf Vorlagen des BFH hin entschieden (Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).
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Quelle Datev: Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Der Jahresstart für KMU und ihre Mitarbeiter aus Steuersicht
Das „Jahressteuergesetz 2019“, das „Bürokratieentlastungsgesetz III“ und das „Forschungszulagengesetz“ sind nur drei Beispiele dafür, dass sich steuerlich im Jahr 2019 einiges bewegt hat. Der DStV hat dazu einen Überblick mit den Auswirkungen für KMU und deren Mitarbeiter zusammengestellt.
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Quelle Datev: Der Jahresstart für KMU und ihre Mitarbeiter aus Steuersicht
BFH: Privates Veräußerungsgeschäft – Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers
Der BFH entschied zu der Frage, ob bei einer Verneinung des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zumindest die nicht von der Steuerpflichtigen getragenen Darlehen für das Grundstück in die Berechnung zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns miteinzubeziehen wären, da die ‚freie‘ Veräußerung im Vorgriff auf eine mögliche Zwangsversteigerung zur Verwertung der Grundschulden durchgeführt wurde (Az. IX R 8/18).
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Quelle Datev: BFH: Privates Veräußerungsgeschäft – Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers
BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Einziehung einer Forderung, die von einer Gesellschaft unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt (Az. IX R 12/18).
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Quelle Datev: BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar