Wegen einer BdSt-Musterklage, die beim BVerfG anhängig ist (Az. 2 BvL 6/14), gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk bzgl. des Abzugs des Solidaritätszuschlags. Daher sind individuelle Einsprüche gegen Steuerbescheide prinzipiell nicht mehr erforderlich. Darauf weist der BdSt hin.
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Quelle Datev: Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden
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