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Archiv der Kategorie: Steuer News
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)
Mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juli 2017 wird das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 – IV A 6 – S 7492 – 13/04 – (BStBl I S. 1200) teilweise geändert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10008 :017).
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Quelle Datev: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)
BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft
Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Er hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. V R 38/16).
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Quelle Datev: BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft
BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden
Der BFH entschied, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den Kindergeldanspruch ausschließen kann, nur den Ausländerbehörden obliegt. Die Familienkassen haben insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (Az. III R 32/15).
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Quelle Datev: BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden
BFH: Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Durchführung eines innerperiodischen Verlustausgleichs vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung i. S. des § 34a EStG vorrangig ist (Az. X R 65/14).
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Quelle Datev: BFH: Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
BFH: Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob drei nicht zusammenhängende Waldgrundstücke von insgesamt rund 7,5 ha, die zur Erfüllung „eines jahrzehntelangen Wunsches“ erworben und während der Haltedauer nicht bewirtschaftet wurden, allein aufgrund der passiven Hinnahme der Wertsteigerung durch Holzzuwachs einen forstwirtschaftlichen Betrieb bilden (Az. VI R 86/14).
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Quelle Datev: BFH: Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken
BFH zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellungserklärung eine grunderwerbsteuerrechtliche Anzeige i. S. von §§ 19, 20 GrEStG ist (Az. II R 36/15).
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Quelle Datev: BFH zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen kann (Az. I R 73/15).
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Quelle Datev: BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge
BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein gewährter Ertragszuschuss als verdeckte Einlage in der Steuerbilanz zu erfassen oder außerbilanziell zu korrigieren ist und ob in der Folge eine organschaftliche Mehrabführung vorliegt (Az. I R 67/15).
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Quelle Datev: BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG
BFH zum Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin
Laut BFH ist der Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhoben hat, sodass diese zur Tabelle festgestellt worden sind (Az. VII R 25/16).
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Quelle Datev: BFH zum Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin
Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
Laut FG Rheinland-Pfalz endet der Anspruch auf Kindergeld nicht schon dann, wenn das Kind vor Erreichen des 25. Lebensjahres einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist (Az. 5 K 2388/15).
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Quelle Datev: Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels