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Archiv der Kategorie: Steuer News

Aktuelles

BFH zu Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer

Der Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Der Betrag kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 52/13).
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Quelle Datev: BFH zu Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer

BFH zu Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. So entschied der BFH (Az. X B 16/17).
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Quelle Datev: BFH zu Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der nach Insolvenzverfahrenseröffnung entstandenen Erbschaftsteuer um eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO oder um eine Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO handelt und ob ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid wirksam ist (Az. II R 30/15).
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Quelle Datev: BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Vollmachtsdatenbank 2.0 – Anbindung erfolgreich!

Schneller und effizienter soll sich die Vollmachtsdatenbank 2.0 gegenüber ihrem „Vorgängermodell“ präsentieren. Der DStV fasst zusammen, welche Vorteile die neue Version ihren Anwendern bietet.
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Quelle Datev: Vollmachtsdatenbank 2.0 – Anbindung erfolgreich!

Verkaufspreis an Dritte als Berechnungsgrundlage der zu versteuernden Wärmeentnahme aus einem Blockheizkraftwerk

Laut FG Baden-Württemberg kann sich der zu versteuernde Wert der Nutzungsentnahme von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk an dem Preis orientieren, zu dem die Klägerin Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert. Für den höheren Ansatz des Finanzamts in Form des durchschnittlichen Fernwärmepreises gebe es dagegen keine Grundlage (Az. 5 K 841/16).
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Quelle Datev: Verkaufspreis an Dritte als Berechnungsgrundlage der zu versteuernden Wärmeentnahme aus einem Blockheizkraftwerk

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG

Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils V R 37/10 vom 22.08.2013 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen übernommen und seine bisherige Auffassung entsprechend geändert (Az. III C 3 – S-7279 / 11 / 10002-09, IV A 3 – S-0354 / 07 / 10002-10).
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Quelle Datev: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG

Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Das BMF hat aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Übergangsregelungen zu dem vor dem 01.01.2017 geltenden § 2 Abs. 3 UStG veröffentlicht.
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Quelle Datev: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn

Laut FG Baden-Württemberg kann einem Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt (Az. 4 K 1838/14).
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Quelle Datev: Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn

Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen ist, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden (Az. 4 K 1740/16).
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Quelle Datev: Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe

Steuertermine August 2017

Die Steuertermine des Monats August 2017 auf einen Blick.
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Quelle Datev: Steuertermine August 2017