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Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand

Das BMF hat aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Übergangsregelungen zu dem vor dem 01.01.2017 geltenden § 2 Abs. 3 UStG veröffentlicht.
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Quelle Datev: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand