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Archiv der Kategorie: Steuer News
BFH: Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a. F. bei Steuerfreistellung nach DBA
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 8b Abs. 6 KStG 1999 i. d. F. bis zur Änderung durch das StSenkG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (Az. I R 87/15).
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BFH zur Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob wegen des Umstands, dass ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Jahr des Vertragsschlusses aufgrund verzögerter Bearbeitung beim Registergericht nicht mehr im Handelsregister eingetragen wurde und damit steuerlich nicht anzuerkennen war, das beklagte Finanzamt zur abweichenden Festsetzung der in diesem Jahr entstandenen Körperschaftsteuer im Wege der Billigkeit (§ 163 AO) verpflichtet ist (Az. I R 80/15).
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Quelle Datev: BFH zur Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung
BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat zur Klärung das BVerfG angerufen (Az. 10 K 977/17).
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Quelle Datev: BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen
BStBK warnt vor Schnellschüssen bei der Mehrwertsteuerreform
Die BStBK appelliert an die Bundesregierung, die Pläne zur EU-Mehrwertsteuerreform in der vorliegenden Ausgestaltung abzulehnen.
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Keine Korrektur nach § 129 AO bei erklärten, aber mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften
Das Finanzamt darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte. So entschied das FG Münster (Az. 6 K 1358/16).
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Quelle Datev: Keine Korrektur nach § 129 AO bei erklärten, aber mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften
Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote
Das FG Münster entschied, dass keine Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG vorzunehmen ist, wenn der Beschenkte den Veräußerungsgewinn aus den erworbenen GmbH-Anteilen in eine neue GmbH-Beteiligung reinvestiert und seine Beteiligung erst durch eine spätere Kapitalerhöhung unter 25 % herabsinkt (Az. 3 K 1879/15 Erb).
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Quelle Datev: Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote
Stiftung von Todes wegen erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig
Das FG Münster entschied, dass eine Stiftung von Todes nicht bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, sondern erst ab der Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen ist (Az. 13 K 641/14 K).
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Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt
Auch die Finanzämter in Bayern behalten den „Weihnachtsfrieden“ bei. Das teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mit. Vorm 21.12.2017 bis 01.01.2018 werden keine Außenprüfungen begonnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.
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Quelle Datev: Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt
Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden
Auch in diesem Jahr wahren die niedersächsischen Finanzämter den sog. Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die von Bürgern als besonders belastend empfunden werden könnten. Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden rückständige Steuerforderungen aber auch weiterhin angemahnt und vollstreckt.
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Quelle Datev: Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden
"Weihnachtsfrieden" für die sächsischen Steuerzahler
Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden auch in diesem Jahr den sog. „Weihnachtsfrieden“ einhalten. Vom 21.12. bis einschließlich Neujahr werde deshalb von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden.
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Quelle Datev: „Weihnachtsfrieden“ für die sächsischen Steuerzahler