Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador
Das FG Hamburg hatte über den Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) durch ein Reinigungsunternehmen zu befinden. Es hat jeglichen Vorsteuerabzug verneint, weil es sich bei den Aufwendungen ihrer Art nach um unangemessenen Repräsentationsaufwand handele (Az. 2 K 116/18).
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Quelle Datev: Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen: Lamborghini Aventador
Zahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen
Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der MwSt-Richlinie vorgelegt, um den MwSt-Betrug im grenzüberschreitenden eCommerce zu bekämpfen. Ziel ist es, Zahlungsdienstleister in die Verantwortung zu nehmen.
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Quelle Datev: Zahlungsverkehrsdaten (B2C eCommerce) an Steuerverwaltungen
Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f
Die mit diesem BMF-Schreiben eingeführte „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“ dient dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er steuerlich registriert ist (Az. III C 5 – S-7420 / 14 / 10005-06).
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Quelle Datev: Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f
Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG
Das BMF teilt mit, dass für die Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 dieses Schreiben gilt (Az. IV C 6 – S-2242 / 07 / 10002).
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Quelle Datev: Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 und Abs. 5 EStG
UStAE – Änderungen zum 31. Dezember 2018
Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2017 ergangene Rechtsprechung. Außerdem enthält er in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es lt. BMF keiner Anwendungsregelung (Az. III C 3 – S-7015 / 17 / 10002).
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Quelle Datev: UStAE – Änderungen zum 31. Dezember 2018
Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien
Das BMF teilt die Ergänzungen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, ergänzend zum BMF-Schreiben vom 24. Mai 2013 mit (Az. IV C 1 – S-2204 / 12 / 10003).
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Quelle Datev: Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien
Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44 Abs. 1 Nr. 3, § 44 Abs. 7 EStG in der Fassung des UStAVermG
Das BMF teilt mit, dass es bis zum 31. Dezember 2019 nicht beanstandet wird, wenn bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG mit Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein Steuerabzug von 15 Prozent auch dann vorgenommen wird, wenn die Kapitalerträge einen Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Auf das Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 5 EStG wird verwiesen (Az. IV C 1 – S-2405 / 0 :008).
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Quelle Datev: Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44 Abs. 1 Nr. 3, § 44 Abs. 7 EStG in der Fassung des UStAVermG
Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre
Das BMF übersendet die am 13. Dezember 2018 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 des deutsch-amerikanischen DBA getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2017 (Az. IV B 6 – S-1315 / 16 / 10022 :001).
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Quelle Datev: Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre
BFH: Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer Kapitalgesellschaft) als Bestandteil des Gewerbeertrags
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine als Minderheitsgesellschafterin (Kommanditistin) an einer KG beteiligte GmbH als Mitunternehmerin anzusehen ist, wenn sie aufgrund einer der Mehrheitsgesellschafterin eingeräumten Kaufoption gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft hinausgekündigt werden kann und ob der Veräußerungsgewinn der Minderheitsgesellschafterin der Gewerbesteuer unterliegt (Az. IV R 39/11).
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Quelle Datev: BFH: Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer Kapitalgesellschaft) als Bestandteil des Gewerbeertrags
BFH zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Der BFH hat zu der Frage entschieden, ob Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung „obwohl möglich und geboten“ abgelehnt hat (Az. XI R 36/16).
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Quelle Datev: BFH zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren