Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine als Minderheitsgesellschafterin (Kommanditistin) an einer KG beteiligte GmbH als Mitunternehmerin anzusehen ist, wenn sie aufgrund einer der Mehrheitsgesellschafterin eingeräumten Kaufoption gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft hinausgekündigt werden kann und ob der Veräußerungsgewinn der Minderheitsgesellschafterin der Gewerbesteuer unterliegt (Az. IV R 39/11).
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Quelle Datev: BFH: Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer Kapitalgesellschaft) als Bestandteil des Gewerbeertrags
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