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Aktuelles

Kommission prüft steuerliche Behandlung von Huhtamäki in Luxemburg genauer

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Steuervorbescheide Luxemburgs an das finnische Nahrungsmittel- und Verpackungsunternehmen Huhtamäki dem Unternehmen möglicherweise einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft und gegen das EU-Beihilferecht verstoßen haben.
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Quelle Datev: Kommission prüft steuerliche Behandlung von Huhtamäki in Luxemburg genauer

Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen

Ab dem 30.03.2019 00.00 Uhr (MEZ) wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Das BZSt hat Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen gegeben.
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Quelle Datev: Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen

Werbepauschbetrag oft nicht erreicht

Viele einkommensteuerpflichtige Personen bleiben mit ihren Werbungskosten unterhalb der Pauschbeträge. So machen von den rund 39,7 Millionen Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit rund 24,8 Millionen oder 62,5 Prozent keine Werbungskosten geltend, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro hinausgehen. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.
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Quelle Datev: Werbepauschbetrag oft nicht erreicht

BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe – Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte (Az. III R 13/16).
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Quelle Datev: BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe – Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Soll- und Habenzinsen, die aus wechselseitig gewährten Darlehen innerhalb eines Cash-Pools entstehen, sind bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen in begrenztem Umfang miteinander verrechenbar. Nach dem Urteil des BFH sind die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der Zins, der für einen gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entsteht, ist hinzurechnungsfähig (Az. III R 37/17).
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Quelle Datev: BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

BFH: Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Der BFH entschied, dass der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen ist, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien. Erforderlich ist hierfür, dass alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung als ihm bekannt angesehen werden konnten und anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung dieser Lieferung unsicher war (Az. XI R 44/14).
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Quelle Datev: BFH: Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Steuertermine März 2019

Die Steuertermine des Monats März 2019 auf einen Blick.
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Quelle Datev: Steuertermine März 2019

Steuerverschärfung geplant: Grunderwerbsteuer beim Share-Deal

Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein machte beim Steuerforum 2019 in Hannover auf – aus Fiskalsicht – unerfreuliche Tatsache beim Share-Deal aufmerksam.
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Quelle Datev: Steuerverschärfung geplant: Grunderwerbsteuer beim Share-Deal

Sicherung und Erhalt des Familien-Vermögens durch eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG

Eine Familienverwaltungs-GmbH & Co. KG ist ein in der Praxis häufig genutztes Instrument, um effizient und flexibel privates oder betriebliches Vermögen in einer Gesellschaft zu bündeln, über Generationen hinweg zu erhalten und beispielsweise durch strenge Kündigungs- und Nachfolgeregelungen vor fremden Einflüssen zu schützen, stellte Prof. Dr. Guido Förster, StB, Universität Düsseldorf, beim Steuerforum 2019 in Hannover fest.
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Quelle Datev: Sicherung und Erhalt des Familien-Vermögens durch eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG

Mitarbeiterbindung durch Beteiligungen an der Familien-GmbH

Beteiligungen sind bei Großunternehmen ein gängiges Mittel, um Führungspersonen und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und sie an der Wertentwicklung teilhaben zu lassen. RA/FASt Binnewies wies beim Steuerforum 2019 in Hannover darauf hin, dass auch kleine und mittelgroße Familien-GmbHs vor allem mit Blick auf die Unternehmensnachfolge und dem bereits akuten Fachkräftemangel Mitarbeiterbeteiligungen nutzen sollten, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
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Quelle Datev: Mitarbeiterbindung durch Beteiligungen an der Familien-GmbH