BFH: Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid
Der BFH entschied zu der Frage, ob die Grundkonzeption der AO, wonach ergangenen Grundlagenbescheiden eine von Gesetzes wegen mit zwei Jahren bemessene und mit Erlass des Grundlagenbescheides beginnende Frist für deren Auswertung zugestanden wird, auch für Zinszwecke i. S. des § 233a AO und somit auch für das Verhältnis von Steuer- und Zinsfestsetzung gilt (Az. X R 30/17).
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Quelle Datev: BFH: Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid
BFH zur Teilwertabschreibung an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme eingestellt ist
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob dem Umlaufvermögen zugehörige Anteile an in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme ausgesetzt ist, auf den Zweitmarktwert abzuschreiben sind, wenn allein der Befund vorliegt, dass zwar zwei miteinander konkurrierende Werte – nämlich der Rücknahmewert und der Zweitmarktwert – existieren, es aber nicht verifizierbar ist, dass der Zweitmarktwert der zutreffendere Wert ist (Az. XI R 41/17).
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Referentenentwurf des EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes
Das BMF veröffentlicht den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG).
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Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Der DStV berichtet über die Ergebnisse der diesjährigen Orga- und Fachbesprechungen des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) mit Vertretern der Finanzbehörden und Beratungspraxis. Themen waren die vollautomationsgestützte Veranlagung, der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht sowie die Bedeutung des sog. qualifizierten Freitextfelds.
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Quelle Datev: Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Tatsächliche Verständigung – Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 ergänzt (Az. IV A 3 – S-0223 / 07 / 10002).
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Quelle Datev: Tatsächliche Verständigung – Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers
Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung
Legt ein Steuerberater für seinen Mandanten nur gegen einen Teil der aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Einspruch ein, kommt hinsichtlich der „übersehenen“ Bescheide keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 5 V 483/19).
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Quelle Datev: Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung
Im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer ist keine Masseverbindlichkeit
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf (Az. 15 K 1535/18).
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Quelle Datev: Im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer ist keine Masseverbindlichkeit
Wegen Bulimie erhöhte Lebensmittelkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Das FG Münster hat entschieden, dass durch eine „Ess-Brech-Sucht“ (Bulimie) verursachte erhöhte Lebensmittelkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (Az. 12 K 302/17).
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Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten
Das BSG entschied, dass Krankenhäuser zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten müssen, wenn sie miteinander vereinbart haben, in Krankenhausapotheke abgegebene Arzneimittelzubereitungen mit Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu vergüten, Seien die maßgeblichen Steueranmeldungen nicht mehr abänderbar, beruhe der Anspruch auf einem vertraglichen Schadensersatzanspruch (Az. B 1 KR 5/19 R).
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Quelle Datev: Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten
Zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG
Das BMF hat zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Einkünften aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten Stellung genommen (Az. IV C 5 – S-2411 / 11 / 10002).
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Quelle Datev: Zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG