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Aktuelles

BFH: Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu Fragen der Abschreibung einer Forderung gegen eine ausländische Konzerngesellschaft im Fall eines sog. Rückhalts im Konzern und zur Sperrwirkung des ‚dealing at arm’s length‘-Grundsatzes (Az. I R 51/17).
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BFH: Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zweifelhaft

Der BFH hat Zweifel, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des MDK erbringt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der BFH hat daher den EuGH um Klärung gebeten (Az. XI R 11/17).
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BFH: Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Der BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob für eine geringfügige oder aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unschädlich ist (Az. III R 36/15).
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Richtlinie 2011/16/EU über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung: Listen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Zur Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurde am 03.09.19 im EU-Amtsblatt u. a. die Liste der als „Ausgenommene Konten“ zu behandelnden Konten veröffentlicht.
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Quelle Datev: Richtlinie 2011/16/EU über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung: Listen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Tax Compliance auch in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Exkulpation bei Steuerhinterziehungsvorwürfen

WP/StB Prof. Dr. Manfred Pollanz wies bei seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ darauf hin, dass nur ein internes Kontrollsystem, das auch „gelebt“ wird, ein Indiz darstelle, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, da für eine Steuerhinterziehung bereits bedingter Vorsatz ausreiche.
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Quelle Datev: Tax Compliance auch in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zur Exkulpation bei Steuerhinterziehungsvorwürfen

Der wichtige Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen

Zum wichtigen Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen hat StB Dr. Martin Strahl von der Kölner Societät ckss in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ Stellung genommen.
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Ohne „Misstöne“ – konzertiertes Zusammenspiel zwischen Umsatzsteuer und Zoll

International tätige Unternehmen brauchen Sicherheit und die Gewissheit, dass gegebenenfalls ihre Interessen im Zollrecht und bei der Umsatzsteuer durchgesetzt werden können. Dazu benötigen Berater eine profunde Kenntnis, so Carsten Nesemann, Diplom-Finanzwirt im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“.
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Fallstricke bei der Förderung des Mietwohnungsbaus

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sieht für Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von jährlich zwei Prozent eine fünfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird. Auf die aus seiner Sicht engen Rahmenbedingungen und weiteren Fallstricke für den Steuerpraktiker machte Steuerberater Markus Perschon, Dipl. Finanzwirt (FH), im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ aufmerksam.
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Quelle Datev: Fallstricke bei der Förderung des Mietwohnungsbaus

Betriebsunterbrechung oder -verpachtung verhindern ungewolltes Aufdecken stiller Reserven in einer Betriebsaufspaltung

Durch den Wegfall der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung wird eine Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen ausgelöst. Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer aus Köln, nahm im Rahmmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ zu diesem Thema Stellung.
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Gefahren bei der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen

Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßig steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Dass darunter sämtliche Mittel zu verstehen seien, hob Steuerberater Dr. Martin Strahl von der Kölner Societät CKSS in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ hervor.
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Quelle Datev: Gefahren bei der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen