Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßig steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Dass darunter sämtliche Mittel zu verstehen seien, hob Steuerberater Dr. Martin Strahl von der Kölner Societät CKSS in seinem Fachvortrag bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019“ hervor.
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Quelle Datev: Gefahren bei der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen
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