Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen
Das BMF hat zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-2252 / 15 / 10030 :003).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen
Keine Hinweise auf Dividendentricks
Die Bundesregierung hat keine Hinweise, dass es nach den letzten Gesetzesänderungen zu Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag noch Fälle von Dividendenstripping zu Lasten des deutschen Fiskus gibt.
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Keine Hinweise auf Dividendentricks
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn) ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat (Az. 5 K 1594/14).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
Verpachtung einer Schulmensa und eines Freibads – Gemeinde kann als Unternehmerin Vorsteuern abziehen
Verpachtet eine Gemeinde eine Schulmensa und ein Freibad, ist sie insoweit Unternehmerin und kann Vorsteuern abziehen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 2029/13).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Verpachtung einer Schulmensa und eines Freibads – Gemeinde kann als Unternehmerin Vorsteuern abziehen
"Share Deals" am Immobilienmarkt
Bei 71 Prozent der zwischen 1999 und 2016 gehandelten Wohnungen sind sog. „Share Deals“ eingesetzt worden. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bei Share Deals werde nicht Grundbesitz erworben, sondern Anteile an dem grundbesitzenden Unternehmen.
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: „Share Deals“ am Immobilienmarkt
Bundesrat verlangt Änderung am Stromsteuergesetz
Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, wie z. B. die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas und steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb.
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Bundesrat verlangt Änderung am Stromsteuergesetz
EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke gestartet, um Vorschläge zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Vereinfachung der Vorschriften zu bekommen und in Erfahrung zu bringen, ob die Verbrauchsteuern gesenkt werden können.
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke
Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)
Das BMF hat das Verzeichnis der Länder aktualisiert, zu denen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Az. III C 3 – S-7433 / 11 / 10005).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)
BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB
Der BFH hatte zu entscheiden, wie Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB anzurechnen sind, steuerlich zu behandeln sind (Az. III R 41/14).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB
BFH zur sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Überversorgung immer anzunehmen ist, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften, die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden, zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen (Az. I R 4/15).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: BFH zur sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen