Verpachtet eine Gemeinde eine Schulmensa und ein Freibad, ist sie insoweit Unternehmerin und kann Vorsteuern abziehen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 2029/13).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: Verpachtung einer Schulmensa und eines Freibads – Gemeinde kann als Unternehmerin Vorsteuern abziehen
Home » Steuer News » Verpachtung einer Schulmensa und eines Freibads – Gemeinde kann als Unternehmerin Vorsteuern abziehen