Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
Das BMF hat aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Übergangsregelungen zu dem vor dem 01.01.2017 geltenden § 2 Abs. 3 UStG veröffentlicht.
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Quelle Datev: Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn
Laut FG Baden-Württemberg kann einem Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt (Az. 4 K 1838/14).
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Quelle Datev: Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn
Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen ist, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden (Az. 4 K 1740/16).
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Quelle Datev: Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe
Steuertermine August 2017
Die Steuertermine des Monats August 2017 auf einen Blick.
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Quelle Datev: Steuertermine August 2017
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)
Mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juli 2017 wird das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 – IV A 6 – S 7492 – 13/04 – (BStBl I S. 1200) teilweise geändert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10008 :017).
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Quelle Datev: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)
BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft
Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Er hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. V R 38/16).
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Quelle Datev: BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft
BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden
Der BFH entschied, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit, die den Kindergeldanspruch ausschließen kann, nur den Ausländerbehörden obliegt. Die Familienkassen haben insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (Az. III R 32/15).
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Quelle Datev: BFH zur Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden
BFH: Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Durchführung eines innerperiodischen Verlustausgleichs vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung i. S. des § 34a EStG vorrangig ist (Az. X R 65/14).
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Quelle Datev: BFH: Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen
BFH: Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob drei nicht zusammenhängende Waldgrundstücke von insgesamt rund 7,5 ha, die zur Erfüllung „eines jahrzehntelangen Wunsches“ erworben und während der Haltedauer nicht bewirtschaftet wurden, allein aufgrund der passiven Hinnahme der Wertsteigerung durch Holzzuwachs einen forstwirtschaftlichen Betrieb bilden (Az. VI R 86/14).
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Quelle Datev: BFH: Voraussetzungen für einen Forstbetrieb nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Erwerb von Waldgrundstücken
BFH zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellungserklärung eine grunderwerbsteuerrechtliche Anzeige i. S. von §§ 19, 20 GrEStG ist (Az. II R 36/15).
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Quelle Datev: BFH zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer