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Aktuelles

Land Brandenburg ermöglicht steuerliche Erleichterungen für durch Hochwasser Geschädigte

Brandenburger, die durch die starken Regenfälle im Juni und Juli dieses Jahres geschädigt wurden, können jetzt steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das teilte Brandenburgs Finanzminister Görke mit, nachdem sein Ministerium in Abstimmung mit dem BMF steuerliche Verfahrensvereinfachungen festgelegt hat.
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Quelle Datev: Land Brandenburg ermöglicht steuerliche Erleichterungen für durch Hochwasser Geschädigte

Tipps zum Ausbildungsstart

Der Bund der Steuerzahler gibt steuerliche Tipps zum Ausbildungsstart und weist darauf hin, worauf Azubis und Eltern achten sollten.
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Quelle Datev: Tipps zum Ausbildungsstart

Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin.
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Quelle Datev: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG

Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i. S. d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i. S. d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt (Az. III C 3 – S-7493 / 07 / 10001).
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Quelle Datev: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG

50 Millionen Soforthilfe für Hochwasseropfer in Niedersachsen: Anträge können ab nächster Woche gestellt werden

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages beschloss, dass Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden sollen. Die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen.
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Zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen

Dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden. So entschied das FG Saarland (Az. 2 K 1082/14).
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Quelle Datev: Zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen

BFH: Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch, ist künftig danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird. Wie der BFH unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung entschieden hat, unterliegt der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr der Steuerklasse II, sodass die für den Steuerpflichtigen günstigere Steuerklasse I dann nur noch bei einem Verzicht nach dem Tod des Erblassers anzuwenden ist (Az. II R 25/15).
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BFH: Allgemeinpolitische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften

Der BFH entschied, dass sich eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft mit allgemeinpolitischen Themen befassen darf, wenn sie parteipolitisch neutral bleibt, sie sich dabei an ihre satzungsmäßigen Ziele hält und die von der Körperschaft vertretenen Auffassungen objektiv und sachlich fundiert sind (Az. X R 13/15).
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Neue Musterklage: Straßenausbaubeiträge von der Steuer absetzen

Dürfen Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler lässt dies mit einer neuen Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaars aus Brandenburg (Az. 3 K 3130/17).
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Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts

Das BMF hat die BFH-Rechtsprechung zur zeitlichen Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen (Az. III C 3 – S-7198 / 16 / 10001).
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Quelle Datev: Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts