BFH zu negativen Einkünften bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Verluste aus dem Rückkauf einer nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit Sparanteil i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig sind (Az. VIII R 25/14).
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Quelle Datev: BFH zu negativen Einkünften bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung
BFH zur Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass die Vorschrift keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Unionsgebiet erfordert und ob daher der Kläger einer ungarischen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage auf Anschaffungskosten eines in Ungarn belegenen Grundstücks des Gesamthandsvermögens übertragen konnte (Az. VI R 84/14).
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Quelle Datev: BFH zur Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte
BFH zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG erfordert, dass der Übergeber des Anteils an einer GmbH seine Geschäftsführertätigkeit nach der Vermögensübertragung insgesamt aufgeben muss (Az. X R 35/16).
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BFH zu Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (Az. VI R 34/15).
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Quelle Datev: BFH zu Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen
BFH: Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage
Wird eine eingeführte Bezeichnung für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden. Deshalb ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern. So entschied der BFH (Az. X R 11/16).
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Quelle Datev: BFH: Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage
BFH: Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Domainverwalter als Schuldner der Ansprüche aus einem Domainvertrag mit dem Vollstreckungsschuldner als Drittschuldner in Anspruch genommen werden kann und ob ein Leistungsverbot rechtswidrig ist, wonach Verfügungen des Vollstreckungsschuldners, die zu einer Änderung oder ggf. Löschung der Domain führen würden, nicht auszuführen sind (Az. VII R 27/15).
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Quelle Datev: BFH: Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig
Deutsches Steuer- und Transfersystem erschwert Einkommenszuwächse für Geringverdiener
Einkommenszuwächse von Geringverdienern werden in Deutschland stärker belastet als die von Spitzenverdienern. Grund hierfür ist das Zusammenwirken verschiedener Komponenten des Steuer-, Abgaben- und Transfersystems. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die das ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.
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Quelle Datev: Deutsches Steuer- und Transfersystem erschwert Einkommenszuwächse für Geringverdiener
Erste Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetterkatastrophe in Bayern
Das FinMin Bayern hat erste Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der Unwetterkatastrophe in Bayern am 18. Und 19.08.2017 vorgestellt.
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Quelle Datev: Erste Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetterkatastrophe in Bayern
Erste Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetterkatastrophe in Bayern
Das FinMin Bayern hat erste Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen der Unwetterkatastrophe in Bayern am 18. Und 19.08.2017 vorgestellt.
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Quelle Datev: Erste Hilfsmaßnahmen für Geschädigte der Unwetterkatastrophe in Bayern
Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2016 um 8,2 % gestiegen
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2016 mit rund 63,8 Milliarden Euro die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das gegenüber 2015 eine Steigerung um 4,8 Milliarden Euro beziehungsweise 8,2 %.
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Quelle Datev: Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2016 um 8,2 % gestiegen