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BFH: Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Domainverwalter als Schuldner der Ansprüche aus einem Domainvertrag mit dem Vollstreckungsschuldner als Drittschuldner in Anspruch genommen werden kann und ob ein Leistungsverbot rechtswidrig ist, wonach Verfügungen des Vollstreckungsschuldners, die zu einer Änderung oder ggf. Löschung der Domain führen würden, nicht auszuführen sind (Az. VII R 27/15).
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Quelle Datev: BFH: Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig