BFH: Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen (Az. II R 46/15).
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Quelle Datev: BFH: Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
BFH zur Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG (hier: Institut für Unterricht zur Vorbereitung auf die externe staatliche Mittlere-Reife-Prüfung sowie anschließender Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung) ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde notwendig ist (Az. X R 26/15).
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Quelle Datev: BFH zur Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen
BFH zum Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen – Lohnsteuerhaftung
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs der §§ 38 ff. und des § 11 EStG auf regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kein laufender Arbeitslohn sind (sonstige Bezüge i. S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), anzuwenden ist (Az. VI R 58/15).
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Quelle Datev: BFH zum Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen – Lohnsteuerhaftung
BFH zur nachträglichen Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Teilverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der Kapitalgesellschaft auf bereits erdiente Versorgungsansprüche als Folge einer Gehaltsanpassung aufgrund einer Verlustsituation eine verdeckte Einlage und damit korrespondierend Arbeitslohn ist (Az. VI R 4/16).
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BFH zu im Vergütungsverfahren vorzulegenden Belegen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der für das Streitjahr 2011 geltenden Fassung die Originalrechnungen in elektronischer Form einzureichen sind (Az. XI R 24/16).
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BFH: Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
Der BFH nimmt Stellung zur Anwendung des Grundsatzes der Einheitlichkeit von Entschädigungen auf unterschiedliche Entschädigungsleistungen, die auf Grundlage einer abschließenden Gesamtregelung zur Beendigung eines Anstellungsverhältnisses geleistet wurden (Az. IX R 28/16).
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BFH zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des Finanzamts
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle, welche der Insolvenzschuldner nicht bestritten hat, einer unanfechtbaren Festsetzung i. S. des § 166 AO gleichsteht (Az. XI R 9/16).
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BFH zur Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft für ein Erbbaurecht, das sich auf ein zu Schulzwecken genutztes Gebäude bezieht, gegeben sind (Az. II R 13/15).
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BFH: Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes kein rückwirkendes Ereignis
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Ausübung des sog. Blockwahlrechts insofern als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist, dass der Zinslauf bezüglich Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2001 erst am 1. April 2006 gemäß § 233a Abs. 2a AO (statt am 1. April 2003 gemäß § 233a Abs. 2 Satz 1 AO) beginnt (Az. I R 86/15).
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Quelle Datev: BFH: Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes kein rückwirkendes Ereignis
BFH zum Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Treuhänder/Insolvenzverwalter die Befugnis hat, gegen den an den Insolvenzschuldner bekannt gegebenen und ausdrücklich gegen das insolvenzfreie Vermögen gerichteten Einkommensteuerbescheid zulässig Einspruch einzulegen und die Durchführung einer getrennten Veranlagung, statt vorher einer Zusammenveranlagung zu begehren (Az. III R 12/16).
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Quelle Datev: BFH zum Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid