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BFH zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des Finanzamts

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle, welche der Insolvenzschuldner nicht bestritten hat, einer unanfechtbaren Festsetzung i. S. des § 166 AO gleichsteht (Az. XI R 9/16).
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Quelle Datev: BFH zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des Finanzamts