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Aktuelles

Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 5 InvStRefG

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Das BMF teilt mit, dass hierzu durch Art. 1 InvStRefG das Investmentsteuergesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst wurde. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen (Az. III C 3 – S-7160-h / 16 / 10001).
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Quelle Datev: Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 5 InvStRefG

Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2017

Das BMF-Schreiben berücksichtigt die seit dem BMF-Schreiben vom 19.12.2016 ergangene und im BStBl Teil II veröffentlichte Rechtsprechung und korrigiert redaktionelle Unschärfen (Az. III C 3 – S-7015 / 16 / 10003).
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Quelle Datev: Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen zum 31.12.2017

Anträge von Bundestagsfraktionen zur künftigen Steuerpolitik

Die Bundestagsfraktionen der FDP, der SPD, der Linken und der Grünen haben verschiedene Anträge zur künftigen Steuerpolitik gestellt, die am 13.12.2017 im Bundestag beraten werden.
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Quelle Datev: Anträge von Bundestagsfraktionen zur künftigen Steuerpolitik

BFH: Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik zweifelhaft

Der BFH hat Zweifel, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Er hat den EuGH diesbezüglich um Klärung gebeten (Az. XI R 23/15).
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Quelle Datev: BFH: Umsatzsteuerfreiheit medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik zweifelhaft

BFH zum Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Errichtung von Verwaltungsgebäuden auf Erbbaugrundstücken nach den Vorgaben der mietenden Behörde, die Vermietung über einen Zeitraum von je 20 Jahren und die Übertragung der errichteten Gebäude gegen eine bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Heimfallentschädigung derart miteinander verklammert, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern gewerbliche Einkünfte erzielt wurden, die auch die übrigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewerblich infiziert haben (Az. IV R 50/15).
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Quelle Datev: BFH zum Überschreiten privater Vermögensverwaltung

BFH: Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Inhaber eines reinen Weinbaubetriebs, der über viele Jahre mit Duldung des Finanzamts seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt hat, obwohl die Voraussetzungen hierfür objektiv nie vorgelegen haben, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch weiterhin von dieser Gewinnermittlungsmethode Gebrauch machen darf, solange das Finanzamt ihn nicht durch eine Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG darauf hingewiesen hat, dass die Voraussetzungen der Durchschnittssatzgewinnermittlung nicht (mehr) vorliegen (Az. VI R 70/15).
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Quelle Datev: BFH: Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Regelung zu § 154 AO mit Wirkung ab 1. Januar 2018 durch dieses BMF-Schreiben neu gefasst wird (Az. IV A 3 – S-0325 / 17 / 10001).
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Quelle Datev: Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Laut FG Rheinland-Pfalz beinhalten Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. steuerlich abziehbaren „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG, da der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang der Maßnahme mit dem Haushalt der Klägerin fehle (Az. 1 K 1650/17).
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Quelle Datev: Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Das neue BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2017 ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. Februar 2011 (Az. IV C 5 – S-2388 / 14 / 10001).
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Quelle Datev: Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar

Anders als das FG Nürnberg (Az. 7 K 1356/14) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann (Az. 3 K 3130/17). Das Verfahren ist bereits beim BFH anhängig (BFH-Az. VI R 50/17).
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Quelle Datev: Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar