Laut FG Rheinland-Pfalz beinhalten Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. steuerlich abziehbaren „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG, da der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang der Maßnahme mit dem Haushalt der Klägerin fehle (Az. 1 K 1650/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Home » Steuer News » Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau