Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen
Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung, über die abgerechnet wird, ermöglicht. Das hat das FG Hessen klargestellt (Az.1 K 547/14 und 1 K 2402/14).
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Quelle Datev: Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Das BMF-Schreiben gibt gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV C 7 – S-3225 / 16 / 10001).
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Quelle Datev: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Steuerliche Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände (§§ 14, 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)
Zur steuerlichen Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände sieht das aktuelle BMF-Schreiben eine Übergangsregelung für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 vor (Az. IV C 4 – S-0187 / 09 / 10001 :003).
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Quelle Datev: Steuerliche Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände (§§ 14, 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)
Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den politischen Fronten
Der DStV gibt einen Überblick über den Sach- und Streitstand nach der mündlichen Verhandlung in Sachen „Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer“ vor dem BVerfG am 16.01.2018.
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Quelle Datev: Grundsteuer: Das BVerfG zwischen den politischen Fronten
Geplante Anzeigepflicht für Intermediäre – DStV nimmt an OECD-Konsultation teil
Der DStV hat an der öffentlichen Konsultation der OECD zur Einführung von „Bindenden Offenlegungsregeln für den Umgang mit CRS-Vermeidungsvereinbarungen und Offshore-Strukturen“ (Mandatory Disclosure Rules for Addressing CRS Avoidance Arrangements and Offshore Structures) teilgenommen und seine Eingabe E 2/18 am 16.01.2018 an die OECD übermittelt.
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Quelle Datev: Geplante Anzeigepflicht für Intermediäre – DStV nimmt an OECD-Konsultation teil
DStV und ETAF Stellungnahmen zur Konsultation der EU-Kommission für eine Besteuerung der Digitalwirtschaft
Der DStV hat Ende Dezember 2017 an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission (GD TAXUD) zu einer fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft teilgenommen. Des Weiteren hat die European Tax Adviser Federation (ETAF) eine mit dem DStV und den übrigen Mitgliedsverbänden abgestimmte Eingabe an die EU-Kommission übermittelt.
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Quelle Datev: DStV und ETAF Stellungnahmen zur Konsultation der EU-Kommission für eine Besteuerung der Digitalwirtschaft
Flexiblere Mehrwertsteuersätze, weniger Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen
Die EU-Kommission hat neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze einzuräumen und das steuerliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern.
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Quelle Datev: Flexiblere Mehrwertsteuersätze, weniger Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen
Frankreich darf Sozialbeiträge auf Einkünfte aus dem Vermögen eines nicht in der EU oder der Schweiz arbeitenden französischen Staatsbürgers erheben
Auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, dürfen französische Sozialbeiträge erhoben werden. So entschied der EuGH (Rs. C-45/17).
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Quelle Datev: Frankreich darf Sozialbeiträge auf Einkünfte aus dem Vermögen eines nicht in der EU oder der Schweiz arbeitenden französischen Staatsbürgers erheben
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018
Das BMF hat den Basiszins bekanntgegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 14 / 10001 :038).
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Quelle Datev: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)
Das BMF hat dringliche Fragen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft, Erstattungsverfahren nach § 7 Abs. 5 InvStG 2018 und zulässige Vermögensgegenstände eines Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 Nr. 4 und 5 InvStG 2018 (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :016).
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Quelle Datev: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)