Auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, dürfen französische Sozialbeiträge erhoben werden. So entschied der EuGH (Rs. C-45/17).
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Quelle Datev: Frankreich darf Sozialbeiträge auf Einkünfte aus dem Vermögen eines nicht in der EU oder der Schweiz arbeitenden französischen Staatsbürgers erheben
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