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Aktuelles

Haushaltsüberschüsse für Kurs-Korrekturen nutzen

Im ersten Halbjahr 2018 nahm der Staat nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts 48,1 Milliarden Euro mehr ein, als er zugleich ausgab. In Anbetracht dieses enormen Überschusses fordert der BdSt die Politik von Bund, Ländern und Kommunen zu Kurs-Korrekturen in der Finanz- und Steuerpolitik auf.
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Quelle Datev: Haushaltsüberschüsse für Kurs-Korrekturen nutzen

Grundsteuerreform: Finanzamts-Adressdaten nicht aktuell

Unabhängig von dem jeweiligen Reformmodell müssen bei der Reform der Grundsteuer noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter. Diese Adressdaten seien überwiegend nicht aktuell.
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Quelle Datev: Grundsteuerreform: Finanzamts-Adressdaten nicht aktuell

BFH: Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II

Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach dem SGB II im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. So entschied der BFH (Az. X R 18/16).
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Quelle Datev: BFH: Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II

BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Der BFH entschied in der Frage, ob die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß sind (Az. III R 35/15).
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Quelle Datev: BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

BFH: Berechnung der 44 Euro-Freigrenze bei Sachbezügen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Versand- und Handlingkosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen (Definition des Endpreises) sind (Az. VI R 32/16).
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Quelle Datev: BFH: Berechnung der 44 Euro-Freigrenze bei Sachbezügen

BFH zur beschränkten Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht, die ein Kläger als Arbeitnehmer eines in ein öffentlich finanziertes Entwicklungshilfeprojekt eingeschalteten inländischen privaten Unternehmens in Kenia bezogen hat (Az. I R 42/16).
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Quelle Datev: BFH zur beschränkten Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe

Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001 (Az. 1 K 92/18).
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Quelle Datev: Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001

BFH zur Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine in Österreich ansässige Klägerin im Hinblick auf die von ihr im Inland organisierten Theateraufführungen Anspruch auf Freistellung von der Kapitalertragsteuer hat (Az. I R 59/15).
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Quelle Datev: BFH zur Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000

BFH zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie Vorerwerbe, die nach § 35b EStG nicht begünstigt werden, aber Einkünfte darstellen, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt wurden, in die Berechnung des nach § 35b Satz 2 EStG zu ermittelnden Prozentsatzes einfließen (Az. IX R 23/17)
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Quelle Datev: BFH zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

BFH: Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

Der BFH hatte zu entscheiden, ob in Fällen, in denen der Stpfl. einen Gebrauchtwagen nutzt, der typischerweise bei der Anschaffung schon deutlich unter dem Listenpreis erworben wurde, eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG nötig und möglich ist, aufgrund derer eine Beschränkung der Nutzungsentnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten im Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat, weil die Typisierung durch die 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führt (Az. X R 28/15).
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Quelle Datev: BFH: Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt