Haushaltsüberschüsse für Kurs-Korrekturen nutzen
Im ersten Halbjahr 2018 nahm der Staat nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts 48,1 Milliarden Euro mehr ein, als er zugleich ausgab. In Anbetracht dieses enormen Überschusses fordert der BdSt die Politik von Bund, Ländern und Kommunen zu Kurs-Korrekturen in der Finanz- und Steuerpolitik auf.
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Quelle Datev: Haushaltsüberschüsse für Kurs-Korrekturen nutzen
Grundsteuerreform: Finanzamts-Adressdaten nicht aktuell
Unabhängig von dem jeweiligen Reformmodell müssen bei der Reform der Grundsteuer noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung auch die Adressdaten in den Datenbeständen der Finanzämter. Diese Adressdaten seien überwiegend nicht aktuell.
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Quelle Datev: Grundsteuerreform: Finanzamts-Adressdaten nicht aktuell
BFH: Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II
Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach dem SGB II im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. So entschied der BFH (Az. X R 18/16).
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Quelle Datev: BFH: Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II
BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
Der BFH entschied in der Frage, ob die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß sind (Az. III R 35/15).
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Quelle Datev: BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
BFH: Berechnung der 44 Euro-Freigrenze bei Sachbezügen
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Versand- und Handlingkosten in die Bewertung der Sachbezüge und in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen (Definition des Endpreises) sind (Az. VI R 32/16).
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Quelle Datev: BFH: Berechnung der 44 Euro-Freigrenze bei Sachbezügen
BFH zur beschränkten Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht, die ein Kläger als Arbeitnehmer eines in ein öffentlich finanziertes Entwicklungshilfeprojekt eingeschalteten inländischen privaten Unternehmens in Kenia bezogen hat (Az. I R 42/16).
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Quelle Datev: BFH zur beschränkten Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe
Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001
Das FG Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001 (Az. 1 K 92/18).
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Quelle Datev: Ehe für Alle – Splittingtarif rückwirkend für alle Jahre seit 2001
BFH zur Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine in Österreich ansässige Klägerin im Hinblick auf die von ihr im Inland organisierten Theateraufführungen Anspruch auf Freistellung von der Kapitalertragsteuer hat (Az. I R 59/15).
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Quelle Datev: BFH zur Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000
BFH zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie Vorerwerbe, die nach § 35b EStG nicht begünstigt werden, aber Einkünfte darstellen, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt wurden, in die Berechnung des nach § 35b Satz 2 EStG zu ermittelnden Prozentsatzes einfließen (Az. IX R 23/17)
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Quelle Datev: BFH zur Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
BFH: Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt
Der BFH hatte zu entscheiden, ob in Fällen, in denen der Stpfl. einen Gebrauchtwagen nutzt, der typischerweise bei der Anschaffung schon deutlich unter dem Listenpreis erworben wurde, eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG nötig und möglich ist, aufgrund derer eine Beschränkung der Nutzungsentnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten im Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat, weil die Typisierung durch die 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führt (Az. X R 28/15).
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Quelle Datev: BFH: Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt