Steuerliche Gewinnermittlung: Urteil des BFH vom 27.09.2017 zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen
Der BFH hat mit Urteil vom 27. September 2017 entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Die Entscheidung des BFH steht im Widerspruch zu Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 28. März 2007. Das BMF hat daher Randnummer 15 neu gefasst (Az. IV C 6 – S-2175 / 07 / 10002).
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Quelle Datev: Steuerliche Gewinnermittlung: Urteil des BFH vom 27.09.2017 zu Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitvereinbarungen
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 (Entwürfe)
Das BMF hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2019 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne (Stand: 16./18.10.2018) wurden berücksichtigt (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001).
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Quelle Datev: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 (Entwürfe)
Steuerliche Gewinnermittlung: Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf "Heubeck-Richttafeln 2018 G"
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck verwendet wurden, ist lt. BMF-Schreiben zu beachten, dass diese durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt wurden (Az. IV C 6 – S-2176 / 07 / 10004 :001).
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Quelle Datev: Steuerliche Gewinnermittlung: Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII
Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII) Stellung genommen (Az. IV C 3 – S-2342 / 07 / 0001).
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Quelle Datev: Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2018
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gemacht (Az. IV C 6 – S-2142 / 17 / 10002).
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Quelle Datev: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV – Anlage EÜR 2018
Länder möchten Miethöhe bei Neubauten begrenzen
Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. In seiner Stellungnahme bittet er deshalb darum, zu prüfen, wie mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des privaten Wohnungsbaus verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.
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Quelle Datev: Länder möchten Miethöhe bei Neubauten begrenzen
Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Der Erlass legt die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen neu fest und ergeht mit Zustimmung des BMF und im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er ersetzt den Erlass vom 10. September 2015 für die Jahre 2019 bis 2021 (Az. 3 – S-233.4 / 172).
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Quelle Datev: Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
BFH: Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass die Vorschrift keine Anwendung findet, wenn keine Lizenzen von inländischen Anteilseignern oder deren Konzernunternehmen erworben werden (Az. I R 94/15).
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Quelle Datev: BFH: Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen
Möglichkeit einer befristeten generellen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
Die EU-Finanzminister haben am 02.10.2018 eine Einigung über eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert erzielt.
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Quelle Datev: Möglichkeit einer befristeten generellen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
"Schnelle Lösungen" für spezifische Probleme im bestehenden Mehrwertsteuersystem
Die EU-Finanzminister haben sich über den Erlass einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeinigt. Diese sieht bis zur Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems „schnelle Lösungen“ für spezifische Probleme in den bestehenden europäischen Mehrwertsteuervorschriften vor.
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Quelle Datev: „Schnelle Lösungen“ für spezifische Probleme im bestehenden Mehrwertsteuersystem