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BFH: Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können. Dies hat der BFH entschieden (Az. V R 5/17).
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Quelle Datev: BFH: Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen