Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17).
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Quelle Datev: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
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