Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen, wenn die Flächen nicht dem fiktiven Anlagevermögen zuzuordnen sind (Az. 9 K 1816/18).
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen
Home » Steuer News » Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen