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BFH zum Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob auch fremde Sach- und Personalmittel eine feste Niederlassung des Leistenden begründen können, wenn die Mittel dem Leistenden vom Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu erbringenden Leistungen überlassen werden (Az. XI R 3/18).
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