Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. So entschied der BFH (Az. IX R 33/19).
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Quelle Datev: BFH: Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
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