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Umsetzung der Kassensicherungsverordnung

Die Bundesregierung teilt mit, dass sie davon ausgeht, dass zum 30.09.2020 keine cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Aufzeichnungssysteme und digitalen Grundaufzeichnungen von Kassensystemen am Markt zur Verfügung stehen wird.
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Quelle Datev: Umsetzung der Kassensicherungsverordnung