Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :003).
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Quelle Datev: Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
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