Das VG Neustadt hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob der Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer beanspruchen kann und dies jeweils verneint (Az. 3 K 209/20, 3 K 213/20 und 3 K 214/20).
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Quelle Datev: Kein Grundsteuererlass für Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers
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