Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein auf der Grundlage des Strafbefreiungserklärungsgesetzes vom 23.12.2003 an das Finanzamt gezahlter und später von diesem zurückerstatteter Betrag zu verzinsen ist (Az. IX R 23/19).
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Quelle Datev: BFH: Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG
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