Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 3722/18).
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Quelle Datev: Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau führt zu außergewöhnlichen Belastungen
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