Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Dies teilt die BStBK mit.
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Quelle Datev: Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert – Steuerberater atmen auf
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