Die EU-Kommission hat eine bis zum 14.10.2020 laufende Konsultation eingeleitet. Sie erbittet u. a. Feedback zu Mindest- und Nominalsteuersätzen, zu sozialen Aspekten, zu Steuerbefreiungen von bestimmten Sektoren oder der Besteuerung von CO2-armen Brennstoffen.
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Quelle Datev: Konsultation zur Energiebesteuerungsrichtlinie
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