Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Zinsen für ein von der Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art gewährtes „internes“ Darlehen im Betrieb gewerblicher Art zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt (Az. I R 24/17).
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Quelle Datev: BFH: Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen
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