Der BFH fragt den EuGH, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i. S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung ergibt (Az. V R 16/19).
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Quelle Datev: BFH: EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung
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