Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die für eine Erweiterung einer Außenprüfung entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren unverändert auf die erstmalige Anordnung einer Außenprüfung übertragen werden kann (Az. VI R 32/17).
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Quelle Datev: BFH: Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
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