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Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu Einbringungsgewinn

Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG dar mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 13 K 571/16).
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