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Keine Vorsteueraufteilung bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG

Das FG Münster entschied, dass Vorsteuern aus Leistungen eines Insolvenzverwalters einer GmbH & Co. KG auch dann nicht aufzuteilen sind, wenn der Insolvenzverwalter im Rahmen der Unternehmensfortführung steuerfreie Ausgangsumsätze ausführt (Az. 5 K 546/17).
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