Die neue Steuerberatervergütungsverordnung und die Mehrwertsteuersenkung sind seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Die neuen BStBK-Hinweise bieten dem Berufsstand eine Orientierung bspw. zum Anwendungszeitpunkt der neuen StBVV und zur Anwendung der Umsatzsteuersätze bei der Abrechnung von Lohn- und Finanzbuchhaltung.
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Quelle Datev: BStBK-Hinweise zur neuen Steuerberatervergütungsverordnung
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