Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 EStG n. F. begünstigtem Vermögen als Entgelt anzusehen sind oder gleichwohl als nicht begünstigte, aber dem Grunde nach unentgeltliche „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ gelten können (Az. IX R 11/19).
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Quelle Datev: BFH: Beitrittsaufforderung an das BMF – Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
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