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BFH: Beitrittsaufforderung an das BMF – Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 EStG n. F. begünstigtem Vermögen als Entgelt anzusehen sind oder gleichwohl als nicht begünstigte, aber dem Grunde nach unentgeltliche „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ gelten können (Az. IX R 11/19).
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Quelle Datev: BFH: Beitrittsaufforderung an das BMF – Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen