Der BFH hatte zu entscheiden, ob Beiträge, die ein österreichischer Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes an eine betriebliche Vorsorgekasse leistet, nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreier Arbeitslohn bei Grenzgängern sind (Az. VI R 20/17).
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Quelle Datev: BFH: Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse als Arbeitslohn
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