Der BFH hatte sich mit dem Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos zu beschäftigen (Az. I B 35/19).
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Quelle Datev: BFH zum Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos
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