Das BMF hat eine Auslegungshilfe veröffentlicht, in der potenzielle Vertragselemente dargestellt werden, die für bzw. gegen die Annahme der Versicherungsnehmereigenschaft einer konkret in Rede stehenden Person sprechen (Az. III C 4 – S-6400 / 19 / 10001 :006).
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Quelle Datev: Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen
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