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Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren erfordert erneute Ermessensausübung

Das FG Münster entschied, dass die aufgrund einer Minderung der Steuerfestsetzung erfolgte Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren rechtswidrig ist, wenn das Finanzamt hierzu keine erneuten Ermessenserwägungen anstellt (Az. 5 K 908/20).
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Quelle Datev: Herabsetzung eines Verspätungszuschlags im Klageverfahren erfordert erneute Ermessensausübung