Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 9 K 182/19).
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Quelle Datev: Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs
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