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Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs

Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 9 K 182/19).
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